Seit 1. März 2010 werden nur noch Pässe mit biometrischen Daten (Pass 10) ausgestellt. Der neue Pass hat eine Gültigkeitsdauer für Erwachsene von 10 Jahren und für Kinder und Jugendliche von 5 Jahren. Die Schweizer Pässe können nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Für den Kanton Thurgau gibt es neu 2 Ausweisstellen; Weinfelden und Frauenfeld. Ein Passantrag kann elektronisch bestellt werden unter: https://www.ch-edoc-passantrag.admin.ch/antrag/antrag_start.action?request_locale=de.
Oder Telefonisch:
Kantonale Ausweisstellen
Erfassungszentrum Weinfelden Bahnhofstrasse 12 8570 Weinfelden Tel. 058 345 13 80 |
Erfassungszentrum Frauenfeld
Haus am Bahnhof Bahnhofplatz 65 8510 Frauenfeld Tel. 058 345 13 70
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Mit den Pässen können gleichzeitig auch Identitätskarten beantragt werden. Es wird geraten, einen Passantrag frühzeitig zu stellen, da die Termine beim kantonalen Passbüro stark ausgebucht sind. Auf den Passantrag hin erhalten Sie einen Termin beim kantonalen Passbüro. Bei diesem Termin müssen Sie zwingend persönlich erscheinen, da ein Foto erstellt wird und die biometrischen Daten erfasst werden.
Identitätskarten bei der Gemeindeverwaltung
Identitätskarten können Sie wie bisher direkt bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Dabei ist das persönliche Erscheinen am Schalter der Gemeindekanzlei unerlässlich. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist das Antragsformular durch einen Elternteil ebenfalls zu unterzeichnen.
Mitzubringen sind:
Hier finden Sie die Fotomustertafel für ein gültiges Passfoto [Fotomustertafel.pdf]
Die Produktion dauert 7-10 Tage – vor den Hauptreisezeiten möglicherweise auch länger! Denken Sie deshalb daran, die Identitätskarte frühzeitig zu bestellen.
Gültigkeit
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Gebühren- ansätze Pass
10
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Gebühren- ansätze ID
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Gebühren- ansätze
Pass 10/ID gemeinsam |
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Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre |
5 Jahre
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65.-
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35.-
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78.-
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Erwachsene |
10 Jahre
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145.-
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70.-
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158.-
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Provisorischer Pass |
1 Jahr |
100.- |
Wenn Ihr Ausweis nicht mehr auffindbar ist, müssen Sie dies sofort nach Feststellung dem nächsten schweizerischen Polizeiposten melden. Die Ausweisnummer und der Ausstellort sind dabei anzugeben. Wenn Sie den Verlust gemeldet haben, können Sie unter Vorweisen der Verlustmeldung bei der Gemeindekanzlei einen neuen Ausweis bestellen.
Achtung: Schon seit dem 1. Januar 2003 können von den Gemeinden keine Notidentitätskarten mehr abgegeben werden. In dringenden Fällen muss ein provisorischer Pass beantragt werden.