Politik
Wahlen und Abstimmungen
Abstimmungsresultate vom 28.09.2025
- Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die
kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften - Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den
elektronischen Identitätsnachweis und andere Nachweise
(E-ID-Gesetz, BGEID)Änderung des Steuergesetzes (Abschaffung der Liegenschaftensteuer) - Ruhetagsgesetz
- Ersatzwahl 1 Mitglied des Gemeinderates
nächste Abstimmungen
Am 30. November 2025 finden folgende Eidgenössische Abstimmungen statt:
Eidgenössische Abstimmung
- Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»
(BBl 2025 2027) - Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» (BBl 2025 2026)
- Änderung vom 21. März 2025 des Postgesetzes (PG) (BBl 2025 1104)
Wie stimme ich ab:
Abstimmungsmöglichkeiten
Für Ihre Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Zustellung des Stimmmaterials zulässig. Im gleichen Haushalt lebende Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft können sich an der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe gegenseitig vertreten. Bei der brieflichen Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:
- Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das dem Abstimmungsmaterial beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite.
- Legen Sie das verschlossene Stimmzettelcouvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten. Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen eingetroffen sein.
Das Fensterkuvert kann
- frankiert der Post übergeben werden
- in den Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen werden
- an der Urne abgegeben werden
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Stimmzettelcouvert nicht verschlossen ist
- sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelcouvert befinden
- sich im Stimmzettelcouvert mehrere gleiche Stimmzettel befinden
- der Stimmzettel nicht handschriftlich ausgefüllt ist
- der Stimmzettel ehrverletzende Anmerkungen aufweist
- Stimmzettel und Stimmrechtsausweis im gleichen Couvert (Stimmzettelcouvert) verpackt sind
2. Vorzeitige Stimmabgabe
Die persönliche vorzeitige Stimmabgabe ist jeweils eine Woche vor dem Abstimmungswochenende von Montag bis Freitag während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten beim Stimmregisterführer (Einwohneramt) möglich.
3. Persönliche Stimmabgabe an der Urne
- Die Stimmberechtigten müssen an der Urne persönlich stimmen. Eine Stellvertretung ist zulässig.
- Das Abstimmungslokal befindet sich bei der Gemeindeverwaltung Sommeri.
- Urnenöffnungszeiten: Sonntag 10.00 bis 11.00 Uhr
- Urnenstandort: Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 33, 8580 Sommeri