Politik
Gemeindeversammlungen
Die Gemeindeversammlung bildet das oberste Organ in der Politischen Gemeinde, welche in der Regel zweimal jährlich einberufen wird. Die Gemeindeversammlung besteht aus der Gesamtheit der in der Gemeinde niedergelassenen stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger. Zu den Gemeindeversammlungen wird, mindestens 14 Tage im Voraus, eingeladen. Zusätzlich wird im Sommerer-Blättli auf die Gemeindeversammlung aufmerksam gemacht.
Die Gemeindeversammlung wird gemäss Art. 18 der Gemeindeordnung einberufen:
- zur Budgetgemeinde
- zur Rechnungsgemeinde
- auf Anordnung des Gemeinderates
- auf Verlangen eines Fünftels der Stimmberechtigten, wenn beim Gemeinderat ein schriftliches Begehren unter Angabe der Gründe eingereicht wurde
- wenn nach erfolgter Bekanntmachung eines Ausgabenbeschlusses des Gemeinderates innert 30 Tagen ein Fünftel der Stimmberechtigten die Durchführung einer Gemeindeversammlung verlangt (fakultatives Finanzreferendum Art. 31).
Die Gemeindeversammlungen starten jeweils um 19.30 Uhr. Ort und Datum werden frühzeitig bekanntgegeben.
Folgende Gemeindeversammlungen finden 2025 statt:
- Rechnungsgemeindeversammlung am 25. Juni 2025 um 19.30 Uhr
- Budgetgemeindeversammlung am 4. Dezember 2025 um 19.30 Uhr
Protokolle der vergangen Gemeindeversammlungen:
- Budgetgemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 erst durch den Gemeinderat verabschiedet