Wahlen und Abstimmungen

nächste Abstimmungen

Am 24. November 2024 finden folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmungen
  • Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationsrechts (Mietrecht: Untermiete)
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationsrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
  • Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)(Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

Wie stimme ich ab:

Abstimmungsmöglichkeiten

Für Ihre Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Zustellung des Stimmmaterials zulässig. Im gleichen Haushalt lebende Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft können sich an der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe gegenseitig vertreten. Bei der brieflichen Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:

  • Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das dem Abstimmungsmaterial beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite.
  • Legen Sie das verschlossene Stimmzettelcouvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten. Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen eingetroffen sein.

Das Fensterkuvert kann

  • frankiert der Post übergeben werden
  • in den Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen werden
  • an der Urne abgegeben werden

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Stimmzettelcouvert nicht verschlossen ist
  • sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelcouvert befinden
  • sich im Stimmzettelcouvert mehrere gleiche Stimmzettel befinden
  • der Stimmzettel nicht handschriftlich ausgefüllt ist
  • der Stimmzettel ehrverletzende Anmerkungen aufweist
  • Stimmzettel und Stimmrechtsausweis im gleichen Couvert (Stimmzettelcouvert) verpackt sind
2. Vorzeitige Stimmabgabe

Die persönliche vorzeitige Stimmabgabe ist jeweils eine Woche vor dem Abstimmungswochenende von Montag bis Freitag während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten beim Stimmregisterführer (Einwohneramt) möglich.

3. Persönliche Stimmabgabe an der Urne
  • Die Stimmberechtigten müssen an der Urne persönlich stimmen. Eine Stellvertretung ist zulässig.
  • Das Abstimmungslokal der Stadt Romanshorn befindet sich in der Stadtverwaltung, Bahnhofstrasse 19.
  • Urnenöffnungszeiten: Sonntag 10.00 bis 11.00 Uhr
  • Urnenstandort: Gemeindeverwaltung, 8580 Sommeri