Dorfleben
Infolge Instandhaltungsarbeiten muss die Stromversorgung wie folgt unterbrochen werden:
Datum: Freitag, den 31.10.2025
Zeit: ca. 07:30h – ca. 11:30h
Wiedereinschaltungen sind vor der angegebenen Zeit möglich. Wir bitten Sie die Vorkehrungen gemäss Art. 13 unseres Reglements über die Energielieferung zu beachten.
Art. 13 Absatz 4
Die Kunden haben von sich aus alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, um in ihren Anlagen Schäden oder Unfälle zu verhüten, die durch Energieunterbruch, Wiedereinschaltung sowie aus Spannungs- oder Frequenzschwankungen und Oberschwingungen im Netz entstehen können. Für Schäden wird jede Haftung abgelehnt. Kunden, die eigene Erzeugungsanlagen und elektrische Energiespeicher besitzen oder Energie von dritter Seite beziehen, haben die besonderen Bedingungen über den Parallelbetrieb mit dem Netz der Elektra einzuhalten.
Art. 13 Absatz 5
Die Kunden haben unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen keinen Anspruch auf Entschädigung für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden, der ihnen entsteht aus:
– Spannungs- und Frequenzschwankungen irgendwelcher Art und Grösse oder störenden Oberschwingungen im Netz;
– Unterbrechungen oder Einschränkungen der Energieabgabe sowie aus der Einstellung der Energieversorgung oder aus dem Betrieb von Netzsteueranlagen, sofern die Unterbrechungen aus Gründen erfolgen, die in diesem Reglement vorgesehen sind.
Wir danken für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Vorstand Elektra Sommeri