Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der absehbaren Wetterentwicklung im Kanton Thurgau hat das Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe erlassen. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt.

Die wenigen Regentropfen, die auf das Kantonsgebiet gefallen sind, konnten nicht zur Beruhigung der aktuellen Trockenheitssituation im Kanton Thurgau beitragen. Der Oberboden in den Wäldern, aber auch die Wiesen und Äcker sind sehr trocken. Die Bäume in den Wäldern zeigen Stresssymptome, ihre Blätter verfärben sich aufgrund der Trockenheit. Laut Wetterprognosen soll es nach wie vor heiss und trocken bleiben.

Die für diese Jahreszeit aussergewöhnliche Trockenheit und die damit verbundenen Gefahren verlangen besondere Massnahmen. Die im Normalfall allgemein üblichen Sorgfaltspflichten genügen in der derzeitigen Situation nicht mehr. Es gilt deshalb ein vorübergehendes Verbot für das Entfachen von Feuern oder das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Rauchwaren im Wald und im Umkreis von 50 Metern um die Wälder. Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrills. Die Massnahmen treten heute Mittag um 12 Uhr in Kraft und gelten bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung können mit Bussen bestraft werden.