Dorfleben
Das kantonale Departement für Bau und Umwelt hat die revidierte Gewässerraumausscheidung genehmigt. Infolge dessen hat der Gemeinderat beschlossen, die revidierte Gewässerraumausscheidung per 1. November 2025 in Kraft zu setzen. Die betroffenen Grundeigentümer wurden mittels separater Schreiben bereits informiert.




