Arbeitsamt

Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte müssen auf dem örtlichen Arbeitsamt eingereicht werden.

Arbeitslosigkeit

Betroffene melden ihre Arbeitslosigkeit möglichst früh persönlich beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) an und stellen hier Antrag auf Arbeitlosenentschädigung. Entschädigungen werden frühestens ab dem Datum geleistet, an dem sich der Gesuchsteller persönlich beim RAV angemeldet hat

Melden Sie sich noch während der Kündigungsfrist, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim für Sie zuständigen RAV. Bitte beachten Sie, dass Sie sich schon während der Kündigungsfrist um Arbeit bemühen müssen.

Unter diesem externen Link finden Sie den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung.
Weitere Informationen finden Sie unter awa.tg.ch  und www.arbeit.swiss

RAV Thurgau Regionalstelle Amriswil

Egelmoosstrasse 3
8580 Amriswil
Tel. 058 345 17 45

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 08:00 – 12.00 und 13:30 – 17:00
Freitag: 08:00 – 12.00 und 13:30 – 17:00
Mittwoch-Nachmittag: Termine nach Vereinbarung

Web-Portal Arbeitsmarkt Thurgau

Diese Plattform wurde auf Initiative des Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Thurgau und in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit Personalverantwortlichen führender Thurgauer Unternehmen konzipiert und aufgebaut: www.karriere-thurgau.ch

Arbeitsbewilligungen

Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten haben zwar freien Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, benötigen aber formal im Falle eines Stellenantritts bei einem Arbeitgeber in der Schweiz vom ersten Arbeitstag an eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, selbst wenn sie eine Erwerbstätigkeit unter drei Monaten ausüben.