Krankenkassen-Kontrollstelle

Sie wickelt auch die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für Krankenkassenbeiträge ab.

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung.

Betroffene erhalten aufgrund Ihrer Steuerdaten über Vermögen und Einkommen ein Antragsformular zugesandt. Falls Sie den Eindruck haben, anspruchsberechtigt zu sein und kein Formular erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Kantons Thurgau.