Einwohnerdienste

An- und Abmeldungen

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Umzug auch bei diesen Stellen zu melden:

  • Bei den Werken, damit die Zähler rechtzeitig abgelesen werden. (Wasser und Strom)
  • Bei der Schulbehörde – wenn Sie Kinder im Schulalter haben.
Meldung mit dem Online-Service eUmzug – Umzug online melden

Umziehen leicht gemacht! Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz elektronisch melden.
https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/tg

Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten, Sie ausländische/r Staatsangehörige/r der Kategorie „Nicht EU/EFTA“ sind und aus einem anderen Kanton zuziehen (Gesuch um Kantonswechsel nötig),
  • Sie ausländische/r Staatsangehörige/r mit Aufenthaltsbewilligung „F“, „N“ oder „S“ sind und aus einer anderen Gemeinde zuziehen.
Benötigte Unterlagen und Kosten bei einem Zuzug
Schweizer Staatsangehörige:
  • ID / Familienbüchlein
  • Krankenkassenpolice oder Krankenkassenkarte
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos
Ausländische Staatsangehörige:
  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte / Familienbüchlein
  • Krankenkassenpolice oder Krankenkassenkarte
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt
  • Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos. Für die Bearbeitung und Erteilung der Aufenthaltsbewilligung fallen Kosten an.

Adressänderungen innerhalb von Sommeri

Adressänderungen innerhalb der Gemeinde können schriftlich, telefonisch unter 071 411 24 16 oder per E-Mail gemeldet werden.

Identitätskarten- und Passbestellungen

Pass

Der Pass hat eine Gültigkeitsdauer für Erwachsene von 10 Jahren und für Kinder und Jugendliche von 5 Jahren. Die Schweizer Pässe können nicht bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Für den Kanton Thurgau gibt es 2 Ausweisstellen; Weinfelden und Frauenfeld. Ein Passantrag kann elektronisch bestellt werden unter: Ausweisstelle (tg.ch)

Erfassungszentrum Weinfelden, Bahnhofstrasse 12, 8570 Weinfelden
Tel. 058 345 13 80, E-Mail:

Erfassungszentrum Frauenfeld, Haus am Bahnhof, Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld
Tel. 058 345 13 70, E-Mail:

Mit den Pässen können gleichzeitig auch Identitätskarten beantragt werden. Es wird geraten, einen Passantrag frühzeitig zu stellen, da die Termine beim kantonalen Passbüro stark ausgebucht sind. Auf den Passantrag hin erhalten Sie einen Termin beim kantonalen Passbüro. Bei diesem Termin müssen Sie zwingend persönlich erscheinen, da ein Foto erstellt wird und die biometrischen Daten erfasst werden.

Unterlagen zum Termin mitnehmen

  • alte Ausweise
  • bei Diebstahl oder Verlust: polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle (Verlustrapporte aus dem Ausland sind nicht zulässig)
  • bei Anträgen für Kinder: Verheiratete Paare erbringen ein schriftliches Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil), getrennte / geschiedene Paare den Sorgerechtsentscheid des Gerichts oder bei unverheirateten Paaren die amtliche Sorgerechtsregelung
Identitätskarte

Identitätskarten können direkt bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Dabei ist das persönliche Erscheinen am Schalter der Gemeindekanzlei unerlässlich. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist das Antragsformular durch einen Elternteil ebenfalls zu unterzeichnen. Die ID hat eine Gültigkeitsdauer für Erwachsene von 10 Jahren (Fr. 70.00) und für Kinder und Jugendliche von 5 Jahren (Fr. 35.00)

Mitzubringen sind:

  • ein Passfoto (Frontansicht, schwarzweiss oder farbig, nicht älter als ein Jahr)
  • früher ausgestellte Identitätskarte
  • Bei Ausweisverlust Verlustanzeige einer Schweizer Polizeidienststelle
  • Hier finden Sie die Fotomustertafel des fedpols für ein gültiges Passfoto fotomustertafel (4).pdf

Die Produktion dauert maximal 10 Arbeitstage – vor den Hauptreisezeiten möglicherweise auch länger! Denken Sie deshalb daran, die Identitätskarte frühzeitig zu bestellen.

Weitere Informationen finden Sie bei der Ausweisstelle Weinfelden/Frauenfeld https://migrationsamt.tg.ch/passbuero/passbuero/pass-identitaetskarte.html/11354

Ausweisverlust

Wenn Ihr Ausweis nicht mehr auffindbar ist, müssen Sie dies sofort nach Feststellung dem nächsten schweizerischen Polizeiposten melden. Die Ausweisnummer und der Ausstellort sind dabei anzugeben. Wenn Sie den Verlust gemeldet haben, können Sie unter Vorweisen der Verlustmeldung bei der Gemeindekanzlei einen neuen Ausweis bestellen.

Personalienbestätigungen

Formulare, auf denen die Einwohnerkontrolle die Personalien zu bestätigen hat, können am Schalter der Einwohnerdienste vorgelegt werden. (Z.B. Lebensbestätigungen für die Altersrenten etc.) Dabei ist ein persönlicher Ausweis mitzubringen.

  1. Lebensbescheinigungen
  2. Leumundszeugnisse
  3. Wohnsitzbescheinigungen
  4. Handlungsfähigkeitszeugnisse
  5. Heimatausweise
  6. Gesuche Ausländerbewilligungen
  7. Familiennachzugsgesuche
  8. Führung des Stimmregisters
  9. Kontrollstelle für Krankenversicherung, Abklärung der Versicherungspflicht
  10. Verkauf von Abfall-Gebührenträgern (Grüngut und Containerplomben)

Hundekontrolle

  • Hunderegistrierung
  • Hundesteuer
  • Mutationsmeldungen

Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, spätestens aber vor Weitergabe an einen neuen Hundehalter, vom Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank AMICUS registriert werden. Hundehalter müssen der Gemeinde Zu- und Wegzüge, Halterwechsel sowie den Tod ihres Hundes innert 30 Tagen melden.

Weiterführende Informationen

Für die Anmeldung eines Hundes benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
  • Heimtierpass
  • Haftpflichtversicherung
  • Sachkundennachweis

Wenn Sie wegziehen, erwähnen Sie bitte die Hundehaltung, damit wir diese Mutation gleichzeitig vornehmen können. Wenn Ihr Hund stirbt, teilen Sie uns schriftlich oder via E-Mail an das Sterbedatum mit.

Hundesteuer

Die Hundesteuer wird für die nötige Infrastruktur in der Gemeinde verwendet. Sie beträgt für den ersten Hund Fr. 90.-/Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 150.-/Jahr. Die Rechnung ist zahlbar bis Ende April jedes Jahres bzw. innert 30 Tagen nach Anmeldung.

Haftpflichtversicherung:

Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Franken abgeschlossen haben.

Hundeausbildung/Sachkundennachweis

Dieses besagt, dass jeder Hund innerhalb eines Jahres nach Anschaffung einen anerkannten praktischen Hundeerziehungskurs besuchen müssen. Dieser Kurs umfasst mindestens 10 Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt.

Bewilligungspflicht potenziell gefährlicher Hunde:

Zuständig ist das Veterinäramt.

Wer einen potentiell gefährlichen Hund (gemäss Art. 7b, Verordnung des Regierungsrates über das Halten von Hunden) oder einen Hund aus einer Kreuzung mit einem potentiell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt eine kantonale Bewilligung. Personen, die einen potentiell gefährlichen Hund halten und im Kanton Thurgau ihren neuen Wohnsitz nehmen wollen, müssen spätestens 10 Tage nach Zuzug beim Veterinäramt ein Bewilligungsgesuch einreichen. Die Bewilligung basiert auf einer Beurteilung der Wesenssicherheit des Hundes und ist weder auf eine andere Person noch auf einen anderen Hund übertragbar.

Weitere Links